Maßnahmen des Brandschutzes sollen der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
Im Rahmen von Baugenehmigungen bei Neubauten, Umbauten, Nutzungsänderungen, etc. werden Stellungnahmen zu den grundsätzlichen Fragen des abwehrenden Brandschutzes, wie u.a. Erreichbarkeit, Löschwasserversorgung, Rettungswege, Feuerlöscher und Löschanlagen, abgegeben.
Wir erstellen für Bauherren, Planer und Architekten Nachweise zum vorbeugenden Brandschutz
• Beraten vor Ort oder anhand der Planungsunterlagen
• Erstellen eines Brandschutzkonzeptes entspr. der jeweiligen Bauordnung
• Bewerten der Zufahrten, Löschwasserversorgung und Rettungswege
• Klären und definieren einzelne Kompensationen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Lösch-
• und Brandmeldeanlagen)
• Formulieren erforderliche Abweichungsanträge
• Übernehmen die Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr