Koordination entsprechend Baustellenverordnung

Wir beraten rund um Ihr Bauobjekt und koordinieren das gesamte Projekt mit übergreifender Kompetenz. Das dürfen Bauherren erwarten:

 

Beratung zum Objekt

Lösungsvorschlägen

Kostenschätzung

Angebotseinholung und Auswertung

Bauablaufplanerstellung

Baubegleitung und Kontrolle

Objektbetreuung auch nach Baufertigstellung sowie Bauleistungsgarantieüberwachung.

 

Seit dem 10.06.1998 ist die Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV, BGBI, I S. 1283) in Kraft.

 

In der Funktion als SIGE Koordinator nehmen wir für Bauherren die Pflichten aus der Baustellenverordnung (BaustellV) wahr, inklusive der SIGEKO in der Planungsphase und natürlich während der Ausführungsphase. 

 

STELLENANGEBOT

 

Wir suchen baldmöglichst

eine/n Bauingenieur/in

in freier Mitarbeit

oder Festanstellung

für ca. 20 Std./Wo.


Wir freuen uns über ihre Bewerbung!

Mitglied im