Als Tragwerksplaner entwerfen wir das Tragwerk von Gebäuden, Ingenieurbauwerken und anderen baulichen Anlagen und erstellen den nach dem Bauordnungsrecht erforderlichen Standsicherheitsnachweis.
Grundlage unserer statischen Berechnungen sind Last- und Tragfähigkeitsannahmen sowie Berechnungsmodelle, die wir den entsprechenden Normen (Allgemein anerkannte Regeln der Technik) entnehmen.
Die Tätigkeit des Tragwerksplaners kann mit weiteren Aufgaben wie z. B. der Wärmeschutzberechnung oder dem Brandschutznachweis verbunden sein.
Unsere Aufgabe und unser Ziel ist es, die erforderliche Tragfähigkeit und Gebrauchstauglich- keit einer Baukonstruktion während der vorgesehenen Lebensdauer mit den Forderungen nach
Wirtschaftlichkeit und Ästhetik in Einklang zu bringen.
Tragwerksplanung einschl. Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile
• Grundlagenermittlung (Klären der Aufgabenstellung)
• Vorplanung (Erarbeiten eines Planungskonzeptes und Beratung in statisch-
• konstruktiver Hinsicht)
• Entwurfsplanung (Überschlägige statische Berechnung und grundlegende
• Festlegung der konstruktiven Details)
• Genehmigungsplanung (Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnung)
Konstruktionszeichnungen ergänzend zu den Berechnungen
• Ausführungsplanung (Anfertigen der Bewehrungs-,
• Schal- und Konstruktionspläne)
Baubegleitende Leistungen
• Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau
• Ermitteln der Stahlmengen im Stahlbau
• Bauüberwachung (Bewehrungsabnahmen)